Wir Bieten im Winterhalbjahr amtliche und halbamtliche Scheine als Kompacktwochenenden in Surendorf und bei bedarf auch in Hambug, bei jeweils mindestens 6 Teilnehmern an.
Praxistörns werden mit den Teilnehmern individuell vereinbart.
Der amtliche Sportbootführerschein See (SBF See)
ist erforderlich zum selbstständigen Führen eines Sportbootes mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 KW (5 PS) im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen - Ordnung (SeeSchStrO).
Voraussetzung:
Ist das vollendete 16. Lebensjahr
Sportbootführerschein See > 2 Intensiv-Wochenenden
- 199,- EUR + 75,- EUR Prüfgebühr
Das Befähigungszeugnis Sportküstenschifferschein ( SKS )
Der Sportküstenschifferschein ( SKS ) ist ein empfohlender Schifferschein für das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in den Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand vom Festland.
Was bedeutet hier Empfehlung ?
Der Sportküstenschifferschein ( SKS ) erweitert nicht die Berechtigungen, die man mit dem Sportbootführerschein ( See ) hat. Zum Chartern einer seegängigen Yacht wäre also der Sportbootführerschein ( See ) ausreichend, wobei natürlich so mancher Vercharterer schon gerne einen Nachweis über das Können eines Sportküstenschifferschein ( SKS ) hätte.

Prüfungsvoraussetzung SKS:
- Mindestalter: 16 Jahre
- SBF-See in Kopie (Anmeldevoraussetzung)
- Kfz. Führerschein in Kopie (ersetzt das polizeiliche Führungszeugnis)
- 1 Lichtbild
- 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern vor der praktischen Prüfung
Anmeldungen werden beim Seminarstart gemacht
Die Teilprüfungen 'Theorie' und 'Praxis' sind innerhalb von 24 Monaten abzulegen
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)
- Erweiterte Kenntnisse der Navigation = Navigation (Terrestrische Standortbestimmung, Ablenkungstabelle kontrollieren, Abstandsbestimmung, Windabdrift, Beschickung für Wind und Strom, Stromdreieck zeichnen, elektronische Navigation und Gezeitenkunde). Seekartenaufgaben bearbeiten wir zusammen im Unterricht und Sie erhalten zusätzlich Übungen für zu Hause.
- der Seemannschaft= Seemannschaft (Ausrüstung, Seetüchtigkeit, Manövrieren, Ankern, Sicherheit, Schwerwettertraining, Notsituationen),
- des Schifffahrtsrechts (Logbuch, Schiffspapiere, Ausrüstungspflicht, Seeunfalluntersuchung, Seeverkehrsrecht, Flaggenrecht, KVR und SeeSchStrO)
- der Wetterkunde (Begrifflichkeiten, Wolken, Tief- Hochdruckgebilde, Land- und Seewind, Seewetterberichten, Wetterregeln, Nebel, Seegang, Messgeräte)
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.
Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) kann der Prüfer weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten abfragen und überprüfen.
SKS > 2 Intensiv-Wochenenden
- 199,- EUR + 75,- EUR Prüfgebühr
Praxistörn (300 SM) für SKS mit anschließender Prüfung
- 590 € pro Person + Bordkasse
- Inkl. Lehrer und Yacht
- Dauer ca. 6 Tage
Praxistraining auf einer 37“ Segelyacht
- 150 € pro Person und Tag
- Inkl. Skipper
Jeder Schiffsführer benötigt ein Funkzeugnis für die Funkanlage,
die sich an Bord befindet
SRC (Short Range Certificate)
Das „Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“ berechtigt zum Bedienen einer Seefunkstelle für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportfahrzeugen.
In diesem Kurs werden die Kenntnisse für das Bedienen von UKW-Funkgeräten und über das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) vermittelt.
Die theoretischen und praktischen Kenntnisse werden an zwei Wochenenden vermittelt.
Die Prüfung ist am Sonntag des zweiten Wochenendes geplant.

Prüfungsvoraussetzung:
- Vollendung des 15. Lebensjahres
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
- 1 Passbild
Funk SRC > 1 Intensiv-Wochenenden
- 179,- EUR + 79,- EUR Prüfgebür
Pyrotechnik
Fachkundeunterweisung für Seenotsignalmittel (T2)
Beim Wassersport ist es im Falle von Notlagen von lebenswichtiger Bedeutung andere in der Nähe befindliche Fahrzeuge oder Landstationen auf sich aufmerksam zu machen.
Der Erwerb, die Aufbewahrung, die Verwendung und die Beförderung von den effektiven Seenotsignalmitteln (Unterklasse T2), nämlich

- Signalpistolen mit der dazugehörigen Munition
- Raketen bzw. Leuchtkugeln mit roten Sternen
- Rote Fallschirm-Leuchtraketen
- Orangefarbene Rauchsignale
werden durch das Sprengstoffgesetz und durch das Waffengesetz (Seenotsignalpistolen) von behördlichen Erlaubnissen abhängig gemacht.
Der Erfolg wird durch Ausstellung eines Fachkundenachweises (FKN) bestätigt. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Deutschen Segler-Verband (DSV).
Voraussetzung:
- Ist das vollendete 18. Lebensjahr
- sowie der Besitz des Sportbootführerscheines See. (Kopie bitte mitbringen)
Pyrotechnik > ca. 4 Stunden
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